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   VG Stuttgart, 25.04.2008 - 9 K 6051/07   

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VG Stuttgart, 25.04.2008 - 9 K 6051/07 (https://dejure.org/2008,13105)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25.04.2008 - 9 K 6051/07 (https://dejure.org/2008,13105)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25. April 2008 - 9 K 6051/07 (https://dejure.org/2008,13105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bindung der Ausländerbehörde an Entscheidung des Bundesamtes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des § 60 Abs. 7 S. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit europäischem Recht; Bindung der Ausländerbehörden an Entscheidungen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 42 S. 1; AufenthG § 72 Abs. 2; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c; AufenthG § 25 Abs. 5
    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Aufenthaltserlaubnis, Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, Prüfungskompetenz, Ausländerbehörde, abgelehnte Asylbewerber, Bindungswirkung, Ablehnungsbescheid, allgemeine Gefahr, extreme ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; EU-Richtlinien; Abschiebungsverbot; Abschiebungshindernis: Irak; Bagdad; Allgemeingefahr; Bindungswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Stuttgart, 21.05.2007 - 4 K 2563/07

    Abschiebungsschutz; Irak; Qualifikationsrichtlinie

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2008 - 9 K 6051/07
    Inhaltlich verweise er insbesondere auf die Entscheidung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart (InfAuslR 2007, 321) und einen Aufsatz von Funke-Kaiser (InfAuslR 2008, 90 ff.).

    Soweit die eine Prüfungskompetenz bejahende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21.5.2007 (InfAuslR 2007, 321) ausführt, anderenfalls werde die " Grundentscheidung des Gesetzgebers, dass diesem Personenkreis im Falle des Vorliegens von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 AufenthG im Regelfall ein Aufenthaltstitel zu erteilen ist, unterlaufen ", vermag auch dies nicht restlos zu überzeugen.

    Neigt man in dieser materiellen Frage der Gegenauffassung zu (wie etwa VG Stuttgart, Urt. v. 21.5.2007, a.a.O), würde das dazu führen, dass schon das Bundesamt über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG anders (nämlich positiv) entscheiden müsste.

    Dieser Erwägungsgrund wurde auf Drängen der Bundesregierung eingefügt und ist bei der Auslegung von Art. 15c QRL zu berücksichtigen (so Bay. VGH, Beschl. v. 23.11.2007, a.a.O; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.8.2007, VBlBW 2008, 34; Hess. VGH, Urt. v. 9.11.2006 - 3 UE 3238/03.A - ; a.A. VG Stuttgart, Urt. v. 21.5.2007, InfAuslR 2007, 321; Funke-Kaiser, InfAuslR 2008, 90; Hruschka/Lindner, NVwZ 2007, 645).

  • VGH Bayern, 23.11.2007 - 19 C 07.2527
    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2008 - 9 K 6051/07
    § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG mit seiner Lösung hinsichtlich Allgemeingefahren ist aber als Beschränkung von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG und mithin von Art. 15c QRL europarechtskonform (so auch Bay. VGH, Beschl. v. 23.11.2007 - 19 C 07.2527 - ; a.A. - ohne nähere Begründung - Hess. VGH, Urt. v. 21.2.2008 - 3 UE 191/07.A - ).

    Dieser Erwägungsgrund wurde auf Drängen der Bundesregierung eingefügt und ist bei der Auslegung von Art. 15c QRL zu berücksichtigen (so Bay. VGH, Beschl. v. 23.11.2007, a.a.O; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.8.2007, VBlBW 2008, 34; Hess. VGH, Urt. v. 9.11.2006 - 3 UE 3238/03.A - ; a.A. VG Stuttgart, Urt. v. 21.5.2007, InfAuslR 2007, 321; Funke-Kaiser, InfAuslR 2008, 90; Hruschka/Lindner, NVwZ 2007, 645).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2008 - 9 K 6051/07
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 27.6.2006 (BVerwGE 126, 192) ausgeführt, eine Prüfpflicht der Ausländerbehörden könne in Betracht kommen, " wenn der Ausländer geltend macht, ihm drohe im Herkunftsland infolge einer allgemeinen Gefahrenlage eine extreme Gefahr für Leib und Leben, die in verfassungskonformer Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG zur Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach dieser Vorschrift führen müsste, das Bundesamt aber eine solche Feststellung wegen Bestehens eines vergleichbaren Schutzes durch einen Abschiebestopp-Erlass, eine sonstige Erlasslage oder eine aus individuellen Gründen erteilte Duldung nicht treffen kann und darf".

    Nach Satz 2 des § 25 Abs. 5 AufenthG soll eine solche Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist; dies setzt zusätzlich voraus, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 auch dann noch erfüllt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2006, BVerwGE 126, 192).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2008 - 9 K 6051/07
    Dabei setzt das Element der Konkretheit der Gefahr eine einzelfallbezogene, individuell bestimmte und erhebliche Gefährdungssituation voraus (vgl. zum früheren inhaltsgleichen § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG: BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99, 324).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - auch für Gerichte - die Durchbrechung des Stufenverhältnisses zwischen den beiden Sätzen des vormaligen § 53 Abs. 6 AuslG und § 60 Abs. 7 AufenthG a.F. im Wege verfassungskonformer Auslegung nur dann zugelassen, wenn die obersten Landesbehörden trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde, von ihrer Ermessensermächtigung aus § 54 AuslG bzw. heute 60a Abs. 1 AufenthG, einen generellen Abschiebestopp zu verfügen, keinen Gebrauch gemacht haben (so BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99, 324 zur Rechtslage unter Geltung des AuslG; zur Vergleichbarkeit der Rechtslage unter Geltung des AufenthG VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.9.2005 - 11 S 2924/05 -).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2008 - 9 K 6051/07
    Eine auf eine Verpflichtungsklage hin erfolgende gerichtlich bestätigte negative Feststellung zu § 60 Abs. 7 AuslG kann jedoch nur mit dem Inhalt bestandskräftig werden, den die letzte verwaltungsgerichtliche Entscheidung zugrunde gelegt hat (BVerwG, Urt. v. 12.7.2001, BVerwGE 114, 379; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.8.2007 - 13 S 876/07 -).

    In der Folge hat es diese Rechtsprechung noch ausgedehnt auf Fälle, in denen zwar kein Erlass nach § 54 AuslG besteht, aber ein mit einem solchen Erlass vergleichbarer Abschiebungsschutz (BVerwG, Urt. v. 12.7.2001, BVerwGE 114, 379; unter Geltung des AufenthG ebenso OVG Sachsen, Beschl. v. 30.3.2005, AuAS 2005, 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.2007 - A 2 S 229/07

    Auslegung der sog. Qualifikationsrichtlinie anhand von Begründungserwägungen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2008 - 9 K 6051/07
    Unabhängig davon habe der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 8.8.2007 - A 2 S 229/07 - festgestellt, dass die Lage im Irak die Annahme einer landesweiten extremen Allgemeingefahr nicht rechtfertige.

    Dieser Erwägungsgrund wurde auf Drängen der Bundesregierung eingefügt und ist bei der Auslegung von Art. 15c QRL zu berücksichtigen (so Bay. VGH, Beschl. v. 23.11.2007, a.a.O; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.8.2007, VBlBW 2008, 34; Hess. VGH, Urt. v. 9.11.2006 - 3 UE 3238/03.A - ; a.A. VG Stuttgart, Urt. v. 21.5.2007, InfAuslR 2007, 321; Funke-Kaiser, InfAuslR 2008, 90; Hruschka/Lindner, NVwZ 2007, 645).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2007 - 13 S 876/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Zustimmung, Bundesagentur für

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2008 - 9 K 6051/07
    Auf die Beschwerde des Klägers ordnete der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs mit Beschluss vom 6.8.2007 - 13 S 876/07 - an.

    Eine auf eine Verpflichtungsklage hin erfolgende gerichtlich bestätigte negative Feststellung zu § 60 Abs. 7 AuslG kann jedoch nur mit dem Inhalt bestandskräftig werden, den die letzte verwaltungsgerichtliche Entscheidung zugrunde gelegt hat (BVerwG, Urt. v. 12.7.2001, BVerwGE 114, 379; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.8.2007 - 13 S 876/07 -).

  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 3 UE 191/07

    Zum Abschiebungsschutz tschetschenischer Volkszugehöriger aus Tschetschenien in

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2008 - 9 K 6051/07
    § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG mit seiner Lösung hinsichtlich Allgemeingefahren ist aber als Beschränkung von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG und mithin von Art. 15c QRL europarechtskonform (so auch Bay. VGH, Beschl. v. 23.11.2007 - 19 C 07.2527 - ; a.A. - ohne nähere Begründung - Hess. VGH, Urt. v. 21.2.2008 - 3 UE 191/07.A - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - A 2 S 1046/05

    Zur Auslegung des § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 in der seit dem 01.01.2005

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2008 - 9 K 6051/07
    Die Vergleichbarkeit ist aber jedenfalls dann gewahrt, wenn Duldungen ohne auflösende Bedingungen mit einer Mindestdauer von drei Monaten zu erteilen sind (so im Ergebnis auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.5.2006 - A 2 S 1046/05 - ).
  • VGH Hessen, 09.11.2006 - 3 UE 3238/03

    Abschiebungsschutz, bewaffneter Konflikt, ernsthafter Schaden,

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.04.2008 - 9 K 6051/07
    Dieser Erwägungsgrund wurde auf Drängen der Bundesregierung eingefügt und ist bei der Auslegung von Art. 15c QRL zu berücksichtigen (so Bay. VGH, Beschl. v. 23.11.2007, a.a.O; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.8.2007, VBlBW 2008, 34; Hess. VGH, Urt. v. 9.11.2006 - 3 UE 3238/03.A - ; a.A. VG Stuttgart, Urt. v. 21.5.2007, InfAuslR 2007, 321; Funke-Kaiser, InfAuslR 2008, 90; Hruschka/Lindner, NVwZ 2007, 645).
  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

  • OVG Sachsen, 22.01.2007 - 3 E 208/06

    Prozesskostenhilfe, hinreichende Erfolgsaussicht, Rechtsschutzgleichheit,

  • VG Stuttgart, 03.03.2008 - 12 K 2363/07

    Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis; Bindung der Ausländerbehörde an die

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